Samstag, 17. Januar 2015

Johann Christian Hinrich Dondorff


Der SchifferJohann Christian Hinrich Dondorff in Rostock hatte das nachfolgende Testament verfasst. Er ist Bruder des Joachim Philipp Carl Dondorff, Bürgermeister von Loitz in Mecklenburg-Vorpommern.

In dem Testament kommen folgende Namen vor:

Jochim Hellmuth Gottfried Dondorff
Peter Christian Heinrich Dondorff
Christina Catharina Magdalena Dondorff
Anna Catharina Dondorff
Sophie Permin
Paepke, Sekretär
Karsten, Detloff Ludolph, Dr., Senator in Rostock
Wiechmann, Michael, Senator in Rostock
Stever, Johann Christian Theodor, Pronotar in Rostock

Testament des Johann Christian Hinrich Dondorff, Rostock, vom 1. April 1817
(Original im Stadtarchiv Rostock U 4e - 109.9.)


Im Namen Gottes, Amen!
Wenn schon im Allgemeinen die Erfahrung es bestätigt, daß die letzte Todesstunde uns Menschen oft unerwartet, und ohne daß wir uns hirzu als Christen gehörig vorbereitet haben, schlägt, und drum ich, in Hinsicht auf mein Gewerbe, und auf die Kränklichkeit meines Körpers, besondere Ursache habe, jene Stunde des Uebergangs in die Ewigkeit beständig ins Auge zu faßen, und daher vorzüglich mich in Hinsicht und nur seit Jahren durch Zeit, Umstände und widrige Schicksale mir nur noch übrig gebliebenen irdischen Güther solche Verfügungen zu treffen, daß diese nur denjenigen zu Theil werden, denen meine Liebe sie zugedacht, und die sie zum Theil durch ihr unermüdetes Bestreben für mein Wohl verdient haben; so will und verordne ich demnach - indem ich zuförderst und vor allem meine Seele, wenn sie diese irdische Hülle verlaßen wird, dem grundgütigen Gott, der schon hier in dieser Welt mir so manche drückende Schicksale und Leiden überstehen und tragen half, empfehlen, und ihn bitte, daß er sie in sein Gnadenreich aufnehmen möge. - 
§.1.
Daß mein Körper, falls nicht die göttliche Vorsehung wegen meines Gewerbes ein anderes Schicksal über mich beschloßen, und jenen etwa den Wellen des stürmenden Meeres übergeben, oder mich in ein fremdes Land, und entfernt von meinen Verwandten und Erben, von dem Geiste getrennt werden sollte, christenständig, jedoch ohne alles Gepränge, zu Erde bestattet werden soll. Dann
§.2.
in Hinsicht meiner zeitlichen Güther, so setze ich hierdurch zu Erben ein meine vier eheliche Kinder, namentlich  (Geschwistern Dondorff)


1.    Jochim Hellmuth Gottfried
2.    Peter Christian Heinrich
3.    Christina Catharina Magdalena
4.    Anna Catharina
und sollen diese meinen gesammten Nachlaß, er bestehe worin, oder habe Namen, wie; er wolle, wenn sie zuvor das im gleich folgenden §. 3. bestimmten Legat hierzu      ausgekehret haben werden, erhalten haben, und unter sich in vier gleiche Theile theilen.
Ich legiere und vermache nämlich
§.3.
aus meinem gesammten Nachlaße, meiner mir seit einer langen Reihe von Jahren so treu gedienten, ja selbst alle Gefahren des Lebens mit mir getheilten, und während meiner langen Krankheit mir so unermüdet und unverdroßen mir beygestandenen Haushälterin Sophie Permin, wenn diese sich bey meinem Ableben noch in meinem Dienst befindet, und diesen nicht eigentrieblich und aus freyem Willen verlaßen hat, die baare Summe von zweyhundert und fünfzig M  n 2/3, so wie außerdem einen Aufstand Betten, bestehend in ein Unterbette, ein Oberbette, zwey Stühle und zwey Kißen, nebst zwey flachsenen Bettlaken, welche Stücke sie befugt seyn soll, sich aus meinem Nachlaße nach eigener Wahl auszusuchen, und gleich nach meinem Gott gefälligen Ableben zu sich zu nehmen; wogegen ihr das baare Legat der zweyhundert und fünfzig M. n 2/3 innerhalb drey Monaten nach meinem Tode von meinen Erben ohne allen Abzug oder Kürzung ausgekehret und baar ausgezahlet werden soll.
§.4.
Wenn nun gleich ich glaube und mich überzeugt halte, daß gesammte meine vier obgenannte Kinder und Erben, die bereits alle zu den Jahren der Erkenntniß gekommen, und die in Hinsicht ihres mütterlichen Vermögens so vorzüglich bedacht und abgefunden sind, diejenigen Dienste, welche die vorgenannte Sophia Permin mir geleistet hat, erkennen, und ihr daher dasjenige Legat, was ihr im vorhergehenden §.3. von mir ausgesetzet und         worden, mit Freuden und schuldig dankbarer Erinnerung      und auszahlen werden; so will und verordne ich dennoch hiermit, daß der- oder diejenigen meiner vier genannten Kinder  und Erben, welcher oder welche, es sich beykommen laßen mögten, der vorhergenannten Sophia Permin das ihr von mir vermachte Legat im geringsten vorzuenthalten, streitig zu machen, oder gar deshalb gerichtliche Händel anzufangen, hierdurch von mir ausdrücklich  bis auf den gesetzlichen Pflichttheil enterbt, und der übrige Antheil des, oder der, Ungehorsamen, den übrigen gehorsamen Kindern zugetheilet seyn soll; oder - was ich gleichfalls, in Hinsicht der von meinen gesammten Kindern mir schuldigen kindlicher Liebe und Gehorsam, nicht erwarte - wenn sie sogar alle vier gemeinschaftlich sich gegen die Auskehrung des der Sophia Permin von mir bestimmten Legats auflehnen mögten, sie sodann auch alle vier insgesamt bis auf den gesetzlichen Pflichttheil hierdurch ausdrücklich enterbet und beschränkt sein sollen. Der übrige Theil meines Nachlaßes, nach Abzug des Legats und des meinen vier Kindern zukommenden Pflichttheils, aber sodann ebenfalls der Sophia Permin anheim fallen, und das ihr bestimmten Legat hiedurch  einen  Zuwachs an seiner Größe erhalten soll.
§.5.
Sollte der nicht wünschenswerthe Fall eintreten, daß durch Unglücksfälle, oder sonstigen Schicksalen, mein Nachlaß bey meinem Ableben, sich so sehr vermindert hätte, daß bey einer Theilung deßselben unter meinen Erben, die Erbportion eines jeden nicht so viel ausmachte, als der Werth des in § 3 meiner dort genannten Haushälterin stipulirten Legats beträgt; so soll dies dennoch hierin keine Aenderung machen, vielmehr sollen meine Kinder und eingesetzten Erben sich auch auf diesen Fall mit demjenigen zufrieden geben, was ihnen außer ihrem Pflichtteil als auf welchem Letzteren sie, wenn außer dem    gedachten, von ihnen an die Sophia Permin auszugkehrenden, Legat mit meinem Nachlaße, ein Mehreres nicht übrig bleibt, hiermit ausdrücklich in Hinsicht ihrer Erbschaft aus gedachten meinen Nachlaß beschränkt seyn sollen - zufallen wird.
§.6.
Zu Wegen und Stegen  legire ich der Stadt Rostock 32 ?f. n 2/3 tal.
§.7.
Damit nun dieser mein wohlüberlegter letzte Wille auch in allen seinen Punkten in Erfüllung gehe; so setze und verordne ich hierdurch zum Executor dieses meines Testaments den Herrn Commercienrath Bencard hier selbst, und bin überzeugt, daß dieser Mann, der mir während meines Lebens, so viele Freundschaft erwiesen hat, auch nach meinem Tode mir diesen meinen Wunsch nicht versagen, sondern diese meine letztwillige Bestimmung allenthalben aufrecht zu erhalten suchen wird.
§.8.
Endlich behalte ich es mir noch ausdrücklich vor, diesen meinen letzten Willen nach Zeit und Umständen, seinem Inhalte nach, zu veränderen, oder auch ganz aufzuheben, so wie demselben noch etwa nöthig befundene Testamentszettel beyzulegen, die, wenn sie von mir eigenhändig unterschrieben und besiegelt sind, ihrem Inhalte nach eben dieselbe Kraft, wie dies mein Testament selbst, haben sollen.
§.9.
Sollten etwa eines oder mehrere Kinder und Erben vor mir versterben, so sollen deren eheliche Nachkommen, oder, wenn auch Letztere nicht vorhanden, die übrigen vorgenannten Miterben, in der Erbschaft meines Nachlaßes den früher Verstorbenen hierin substituieret seyn.
§.10.
Sollte nun schließlich dieser mein letzter Wille nicht als ein zierliches Testament bestehen können, so will ich doch daß es als ein Codicill, als eine Schenkung auf den Todesfall, als eine Disposition das Vaters unter seinen Kindern, oder wie es sonst irgend in den Welten denkbar ist, aufrecht erhalten werden solle und möge; wogegen dann auch mein früheres im Jahr 1806 bey f.f. Rath eingereichtes, und jüngsthin auf mein Anfordern von dort zurück erhaltenes älteres Testament hierdurch gänzlich     und aufgehoben seyn soll.
Das zur Urkunde habe ich dies mein gegenwärtiges Testament in Gegenwart zweier Herrn Mitglieder des Raths hierselbst eigenhändig unterschrieben und besiegelt. So geschehen Rostock am 1sten April 1817.
Johann Christian Hinrich Dondorff
(Siegel)

Subs. 1825 Mai 25.
Rostock d: 1sten April 1817. Auf vorgängiges Ersuchen hatten wir Endiges unterschriebenen, Mitglieder des Raths, am vorbenannten Tage Nachmittags 5 Uhr in das Haus des Herrn Sekretär Paepke in der M    -Straße alhier verfügt. Daselbst fanden wir den uns wohlbekannten Schiffer Herrn Johann Christian Heinrich Dondorff in dem Zimmer Eingangs linker Hand, bey völliger Gesundheit.  Dieser     uns er wünsche seinen schon schriftlich verfaßten letzten Willen vor uns zu vollziehen, legte zu dem Ende einen Aufsatz mit der Versicherung vor, daß solcher seine wirkliche letztwillige Disposition enthalte und unterschrieb und besiegelte zu Bestätigung deßen, derselben in unserer Gegenwart eigenhändig. Dies so originalisierte Testament, haben wir darauf in dies Couvert gelegt und nach geschehener Besiegelung desselben mit dem Petschaft des Herrn Testators und des unsrigen, jenem auf seinen des      Wunsch die Zusicherung ertheilt, daß das Testament im Archiv des Raths aufbewahrt werden solle.





Detloff Ludolph Karsten Dr. Senator 
(Siegel)

Michael Wiechmann Senator
(Siegel)




Seite 1 Rückseite

Nro. 1
Rundstempel
4 Schillinge
1825
Stierkopf


In dem §pho 8 meine am 1ten April 1817 errichteten und bei f. f. Rath deponirten Testamentes, habe ich mir vorbehalten, demselben Testamentszettel oder Codicille beizulegen, und habe solche darin zum Voraus bestätiget.
Indem ich nun von dieser mir zustehenden Befugniß Gebrauch mache, verordne ich
Da der von mir im §pho7 meines Testamentes zum Executor desselben ernannte Commerzienrath Bencard verstorben ist, so ernenne ich gegenwärtig dazu meinen Sohn, Vornamens Peter Christian Heinrich, und bevollmächtige denselben hierdurch, daß mein obengedachtes Testament seinem ganzen Inhalte nach sowohl als auch die demselben beigelegten  oder noch beizulegenden Testamentszettel aufrecht erhalte und zur Ausführung bringe.
Daß meine Wirthschaft nicht sogleich mit meinem dereinstigen Tode aufhören soll, vielmehr sollen meine Erben schuldig sein, meine getreue Haushälterin Sophia Permin solange in dem von mir gemietheten Hause wohnen zu laßen, als ich die MIethe dafür praenumerando bezahlet habe, derselben auch sämtliche Hausgeräthschaften bis dahin zum Gebrauche zu laßen.
Daß nach meinem dereinstigen Tode mein Nachlaß nicht versiegelt werden soll, warum ich in einem besonderen Exhibito bei f.f. Rath nachsuchen werde, weshalb ich es meinen Erben ausdrücklich verbiete, nach meinem Tode die Versiegelung nachzusuchen.
Urkundlich habe ich diese Acta eigenhändig unterschrieben und besiegelt. Geschehen Rostock den 26ten April 1825.
Joh. Christian Hinr. Dondorff
(Siegel)




Cuvert

Testamentum
.....codicillis .....Senatus, 1825,,,,,,d. 25.
monitor J. H. G. Dondorff
J. Chr. T. Stever (wohl Johann  Christian Theodor Stever)
Pronotarius

Der SchifferJohann Christian Hinrich Dondorff in Rostock ist Bruder von Joachim Philipp Carl Dondorff, der in Rostock studiert hatte und später Bürgermeister von Loitz war. Dieser führte ein Petschaft mit dem nachstehend abgebildeten Wappen des fränkischen Uradelsgeschlechts derer von Dondorff in Regensburg - "Ritterfaust fällt Lilien".




Siehe in diesem Zusammenhang auch
August Hermann Dondorff




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